Punkt 1. Sensoren dürfen nicht länger als sechs Monate gelagert werden und müssen in einem verschlossenen Behälter bei 0–20 °C in einer sauberen Umgebung aufbewahrt werden.
Punkt 2. Sensoren sollten nicht in Umgebungen mit flüssigen Dämpfen und organischen Dämpfen gelagert oder verwendet werden, da diese ihre Leistung beeinträchtigen können.
Punkt 3. Der Sensor sollte nicht in Umgebungen mit konzentrierten Flüssigkeiten (wie Öle oder Lösungsmittel) gelagert oder verwendet werden, da diese die Lüftungsöffnungen verstopfen, den Gasfluss zum Sensor einschränken und das Signal schwächen können. Falls der Sensor konzentrierten Gasen ausgesetzt wurde, trocknen Sie ihn vorsichtig mit einem weichen, saugfähigen Papier ab, bevor er erneut in Betrieb genommen wird. Auf keinen Fall darf der Sensor bei Temperaturen über 40 °C getrocknet werden.
Punkt 4. Im Allgemeinen können Sensoren in einer Büroumgebung mit einer Temperatur von nicht mehr als 30 °C und einer Luftfeuchtigkeit zwischen 50 % und 90 % gelagert werden.
Punkt 5. Für die gezielte Lagerung können Sensoren in einer Frischebox oder im Kühlschrank (falls zulässig) aufbewahrt werden, wobei die Verwendung eines Wandschranks zur Trocknung nicht empfohlen wird. Beim Einlagern der Sensoren in die Frischebox oder den Kühlschrank sollten diese versiegelt werden, um effektiv zu verhindern, dass durch häufiges Öffnen und Schließen feuchte Umgebungsluft in den Behälter gelangt, was zu Kondenswasserbildung führen und die Lüftungsöffnungen der Sensoren verstopfen könnte.

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